Einsatzbereich und Zulassung
Im Zuge bahngebundener Förderanlagen, feuerbeständig nach DIN 4102, bauaufsichtlich zugelassen und güteüberwacht.
Begriff:
Diese Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließend und sollen den Durchtritt von Feuer durch Wandöffnungen verhindern.
Sie dürfen verwendet werden:
- als planmäßig offener Abschluss in der Grundstellung offenstehend und nur im Brandfall schließend
- als planmäßig geschlossener Abschluss in der Grundstellung geschlossen und jeweils zum Durchgang von Fördergut durch elektrischen Antrieb öffnend
Die Abschlüsse dürfen nur gemäß den Angaben des Zulassungsbescheides eingebaut werden. Eine sorgfältige Vorplanung ist deshalb notwendig.
Folgende Voraussetzungen müssen u.a. gegeben sein:
- Wände aus Mauerwerk DIN 1053, Klasse 12, Mörtelgruppe II, ≥ 240 mm dick, Beton DIN 1045, Klasse B15, ≥ 140 mm dick, Porenbeton-Block- bzw. Plansteinen DIN 4165, Festigkeitsklasse ≥ PB4/PP4, 240 mm dick sowie aus bewehrten liegenden oder stehenden Porenbetonplatten DIN 4165, Festigkeitsklasse ≥ P 4.4, 175 mm dick.
- Unterbrechung der Förderbahn im Bereich der Klappen.
- Konstruktion der Förderbahn so ausgelegt, dass Veränderungen im Bereich der Laufschienen und Führungen (Labyrinthdichtungen) nicht erforderlich sind.
- Abschlüsse grundsätzlich mit zugelassener Feststellanlage ausgestattet.
- Dabei ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei Ansprechen der Rauchmelder der Öffnungsbereich der Abschlüsse von Fördergut geräumt bzw. freigehalten wird. Der Schließvorgang der Abschlüsse darf durch Fördergut nicht behindert und die geschlossenen Abschlüsse dürfen durch Fördergut nicht beschädigt werden.
- Die Förderanlage muss im Bereich des Feuerschutzabschlusses so gesteuert sein, dass ein neues Fördergut erst in den Bereich des Abschlusses gelangen kann, wenn dieser Bereich selbst und der Abstellbereich hinter dem Abschluss frei sind. Für diese sogenannte Sicherheitsstrecke ist eine Überwachung der Förderanlage erforderlich.
Beim Ansprechen der Rauchschaltanlage durch Feuer bzw. Rauch oder Handauslösung ist ein Signal an die Förderanlage abzugeben. Daraufhin muss verhindert werden, dass ein neues Fördergut in den Abschlussbereich gelangt. Noch vorhandenes Fördergut muss – mit einer unabhängigen Stromversorgung (Notstromanlage) – umgehend aus dem Abschlussbereich geräumt werden. Durch ein Freimeldesignal der Förderanlage wird der Schließvorgang des Abschlusses eingeleitet. Mit einem zusätzlichen Signal der Anlage muss sichergestellt werden, dass eine erneute Förderung nur bei geöffnetem Abschluss möglich ist.