Rauchschutz spielt vor allem im Brandfall eine wichtige Rolle. Darum kommen häufig Türen zum Einsatz, die sowohl die Anforderungen an den Brandschutz als auch an den Rauchschutz erfüllen. Allerdings lassen sich Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse nicht automatisch gleichsetzen. Ein Rauchschutzabschluss muss nicht unbedingt feuerhemmend wirken und nicht jeder Feuerschutzabschluss dämmt automatisch den Rauch ein.
Aufgabe der Rauchschutzabschlüsse
Die Hauptaufgabe der Rauchschutztüren besteht darin, den Rauch so lange in Schach zu halten, dass Menschen aus den betroffenen Gebäuden fliehen oder gerettet werden können, bevor die Rauchentwicklung zu stark wird. Auf diese Weise verhindern Rauchschutztüren, dass Menschen eine Rauchgasvergiftung erleiden oder im dichten Qualm die Orientierung verlieren. Generell wird ein Zeitfenster von 10 Minuten veranschlagt, um Rettung und Flucht ohne Atemschutz zu ermöglichen.
Beschaffenheit und Ausstattung
Rauschutztüren können aus Holz oder Holzwerkstoff bestehen, häufiger trifft man aber auf Türen aus Stahl oder Stahlblech. Auch Aluminium- oder Stahlprofilrahmen-Konstruktionen sind gängige Optionen.
Vollkommene Dichtheit kann allerdings keine einzige Tür gewährleisten. Das ist aber auch nicht nötig. Um die Schutzziele zu erfüllen, reicht es aus, wenn die Rauchschutztüren gewisse Grenzwerte einhalten (» Kap. 4.6). Damit das gelingt, müssen sie, wie auch die Feuerschutzabschlüsse, selbsttätig schließen.
Steht die Tür offen, kann sich der Rauch ungehindert im Gebäude ausbreiten. Nun kann der Rauch aber bei einer geschlossenen Tür immer noch durch die Ritzen dringen. Darum verfügen Rauchschutztüren über eine Dichtung zwischen Türblatt und Zarge, der Spalt zwischen Türblatt und Boden wird häufig durch eine absenkbare Bodendichtung gesichert.
Begriffsdefinitionen: Rauchdicht, dicht schließend und vollwandig
Bei der Beschreibung von Rauchschutztüren tauchen immer wieder die Begriffe „rauchdicht“, „dicht schließend“ und „vollwandig“ auf. Als „rauchdicht“ gilt eine Tür, wenn sie die Grenzwerte der nationalen bzw. europäischen Norm einhält (» Kap. 4.6). „Dicht schließend“ und „vollwandig“ sind allerdings keine normativen Begriffe.
Die Landesbauordnungen bieten verschiedene Erläuterungen zu dem Begriff „dicht schließend“ an. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gelten Türen als „dicht schließend“, wenn sie „ ... mit stumpf einschlagendem oder gefälztem, vollwandigen Türblatt und einer mindestens dreiseitig umlaufenden Dichtung versehen sind.“ 1)
Ein „vollwandiges“ Türblatt fordern zum Beispiel die bayrische und die brandenburgische Bauordnung. Auch hierzu gibt es keine eindeutige Definition. Grundsätzlich geht es darum, einen geringen Feuerwiderstand zu gewährleisten. Dafür eigenen sich vollwandige Türblätter besser als Türblätter mit Hohlräumen. Solche Türblätter bestehen meist aus mindestens 4 cm dickem Vollholz oder einer ebenso starken Vollspanplatte. Sie können dem Feuer zwar deutlich mehr Widerstand bieten als zum Beispiel Türen mit Röhrenspan oder Wabeneinlage, einen Feuerschutzabschluss nach Norm ersetzen sie aber nicht.